Vermittlungsbedingungen
Klar geregelt.
Diese Bedingungen regeln deine Flugvermittlung durch Rentaplane. Die konkreten Flugbedingungen des benannten Anbieters erhältst du zusammen mit deinem Angebot.
Stand: 10. Oktober 2026 · brokerage-2026-10-10-v1
Bedingungen als PDF speichernInhalt anzeigen
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1. Vermittler und Anwendungsbereich
Rentaplane GmbH, Paulsbornerstraße 21, 10709 Berlin, Deutschland, E-Mail [email protected], vermittelt unter der Marke PlaneMarket Charter einzelne Flugleistungen. Diese Bedingungen regeln den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und Rentaplane. Der Vertrag über die Flugleistung besteht mit dem im jeweiligen Angebotsblatt ausdrücklich benannten Flugvertragspartner. Das tatsächlich ausführende Luftfahrtunternehmen wird ebenfalls benannt.
Rentaplane schuldet die vereinbarte Vermittlung und sorgfältige Abwicklung der eigenen Aufgaben. Rentaplane übernimmt durch diesen Vermittlungsvertrag keine eigene Durchführung des Flugs. Gesetzliche Pflichten und eine Verantwortung aus eigenen Erklärungen oder eigenem Verhalten bleiben unberührt. Diese Bedingungen gelten nicht für den Kauf von Airlebnis-Gutscheinen, Flugzeugkauf, Selbstfliegervermietung oder eine Pauschalreise.
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2. Anfrage und verbindlicher Vermittlungsauftrag
Eine Fluganfrage, eine Preisorientierung und die unverbindliche Auswahl einer Flugoption sind kostenlos. Sie reservieren kein Flugzeug, begründen keinen Flugvertrag und lösen keine Stornogebühr aus.
Ein verbindliches Angebotspaket enthält das konkrete Angebotsblatt, diese Vermittlungsbedingungen und die für den benannten Flugvertragspartner geltenden Flug- und Stornobedingungen in der angegebenen Fassung. Vor dem Buchungsauftrag kann der Kunde die Unterlagen speichern, die wesentlichen Angaben prüfen und Eingabefehler korrigieren.
Das als verbindlich bezeichnete Vermittlungsangebot von Rentaplane nimmt der Kunde durch den ausdrücklich zahlungspflichtig bezeichneten Buchungsauftrag innerhalb der angegebenen Gültigkeitsfrist an. Damit kommt der Vermittlungsvertrag zustande. Der Inhalt und die gegebenenfalls geschuldete Vermittlungsvergütung ergeben sich aus diesem Angebotspaket. Die bloße Eingangsbestätigung einer unverbindlichen Anfrage hat diese Wirkung nicht.
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3. Konkrete Buchungsvollmacht und Flugvertrag
Mit dem Buchungsauftrag beauftragt und bevollmächtigt der Kunde Rentaplane, ausschließlich die im Angebotspaket bezeichnete Flugbuchung in seinem Namen an den benannten Flugvertragspartner zu übermitteln und dessen unveränderte Annahmeerklärung entgegenzunehmen. Die Vollmacht umfasst keine teurere Buchung, andere wesentliche Leistungen, weitere Flüge, Schuldübernahme, Garantie oder Verzichtserklärungen. Abweichungen werden dem Kunden vor einer neuen Bindung zur Entscheidung vorgelegt.
Der Flugvertrag kommt erst zustande, wenn der Flugvertragspartner die übermittelte Buchung innerhalb der im Angebotsblatt genannten Annahmefrist ohne wesentliche Abweichung annimmt und seine Annahme dem Kunden oder dem hierzu bevollmächtigten Rentaplane zugeht. Rentaplane übermittelt die Bestätigung unverzüglich. Ein automatischer Eingangsbeleg, die Identitätsbestätigung per E-Mail-Code und eine Zahlung sind für sich allein keine Annahme durch den Flugvertragspartner.
Die Gültigkeit des bereitgestellten Angebotspakets und die Frist, innerhalb der der Anbieter die übermittelte Buchung annehmen kann, werden ausdrücklich angegeben. Eine verspätete oder abweichende Bestätigung wird nicht ohne erneute Zustimmung des Kunden zur Buchung. Der Kunde kann eine Vollmacht nach den gesetzlichen Regeln widerrufen; bereits wirksam geschlossene Verträge und gesetzliche Folgen bleiben gesondert zu beurteilen.
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4. Flugbedingungen und eindeutige Rollen
Flugleistung, enthaltene Positionierung, Flugzeug, Route, Zeiten, zulässige Beförderung, Zahlungsfristen und Stornoregeln richten sich nach dem vor Buchung bereitgestellten Angebotspaket des benannten Flugvertragspartners. Die Unterlagen werden dort einzeln mit Titel, Datum oder Version aufgeführt. Später geänderte Internetbedingungen werden nicht automatisch Vertragsbestandteil.
Unsere Vermittlungsbedingungen regeln unsere eigenen Leistungen; sie ersetzen keine abweichende Vereinbarung mit einem Flugvertragspartner. Individuell getroffene Vereinbarungen haben im jeweils betroffenen Vertragsverhältnis Vorrang. Widersprüche werden vor Abgabe des Buchungsauftrags geklärt.
Die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens wird vor dem verbindlichen Buchungsauftrag benannt. Ein späterer Wechsel wird unverzüglich mitgeteilt. Soweit gesetzlich eine Benennung voraussichtlicher Unternehmen zugelassen ist, bleiben die weitergehenden Informationspflichten gewahrt. Eine anonymisierte Voranfrage beim Partner ersetzt die erforderlichen Angaben für eine echte Buchung nicht.
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5. Preise und Vermittlungsvergütung
Preisorientierungen sind unverbindlich. Vor dem verbindlichen Auftrag wird der zu zahlende Gesamtbetrag einschließlich der anfallenden Steuern und unvermeidbaren, vorhersehbaren Kosten für die beschriebene Reise ausgewiesen. Enthaltene Leistungen und ausdrücklich nicht enthaltene Zusatzleistungen sind bezeichnet. Zusätzliche entgeltliche Leistungen werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung berechnet.
Eine eigene, vom Kunden geschuldete Vermittlungsvergütung wird vor dem Auftrag gesondert mit ihrem konkreten Bruttobetrag im Angebot ausgewiesen. Ohne eine solche Vereinbarung fällt kein gesondertes Vermittlungsentgelt des Kunden an. Eine vereinbarte erfolgsabhängige Vermittlungsvergütung entsteht erst, wenn der vermittelte Flugvertrag wirksam zustande kommt; eine abgelehnte oder erfolglose Buchungsanfrage löst sie nicht aus.
Soweit Rentaplane stattdessen eine Vergütung vom Flugpartner erhält, wird diese Vergütungsart vor dem Kundenauftrag kenntlich gemacht. Eine zusätzliche Vergütung des Kunden entsteht dadurch nicht.
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6. Zahlung und Fälligkeit
Das Angebot bezeichnet den Zahlungsempfänger, den jeweiligen Gläubiger, den Zahlungsweg und die konkrete Frist mit Datum, Uhrzeit und Zeitzone. Nach dem Zustandekommen des Flugvertrags ist der vereinbarte Betrag bis zu dieser Frist vollständig vor dem Flug zu zahlen, soweit das Angebot keine ausdrücklich vereinbarten Teilzahlungen vorsieht. Zahlungen an Rentaplane für einen anderen Gläubiger werden nur verlangt, wenn Rentaplane zur Entgegennahme nachweislich berechtigt ist und der zulässige Zahlungsweg für diese Buchung freigegeben wurde. Die schuldbefreiende Wirkung wird im Angebot genannt.
Ein Online-Zahlungslink ersetzt diese Voraussetzungen nicht. Ein Überweisungsbeleg oder eine gestartete Zahlung ist noch kein bestätigter Zahlungseingang. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben erhalten. Folgen eines Zahlungsverzugs, erforderliche Mahnungen oder Nachfristen und eine Beendigung des Flugvertrags richten sich nach der wirksamen Vereinbarung und dem Gesetz; es entsteht keine automatische Vertragsstrafe.
Ein Zahlungseingang allein ist keine betriebliche Freigabe. Die Reisebestätigung weist Buchungsbestätigung, Zahlungsstand und bestätigte Flugdaten getrennt aus.
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7. Änderungen, Stornierung und Nichterscheinen
Für die Rücknahme einer unverbindlichen Anfrage fallen keine Kosten an. Nach Zustandekommen eines Flugvertrags richten sich Änderungen, Kündigung, Stornierung und Nichterscheinen nach den zuvor wirksam vereinbarten Bedingungen dieses Flugvertrags und den gesetzlichen Rechten des Kunden.
Das Angebotsblatt zeigt die konkreten Fristen, den maßgeblichen Empfangskontakt und die Berechnungsgrundlage etwaiger Kosten. Eine Stornierungsmitteilung kann an den dort genannten Kontakt übermittelt werden. Ist Rentaplane vom Flugvertragspartner zum Empfang solcher Erklärungen bevollmächtigt, ist der Zugang bei Rentaplane im vereinbarten Umfang maßgeblich. Ohne diese Vollmacht wird dem Kunden die zuständige Empfangsstelle vor der Buchung mitgeteilt. Rentaplane leitet bei ihr eingehende Nachrichten unverzüglich weiter; gesetzliche Zugangswirkungen bleiben unberührt. Eine zusätzliche Unterschrift, ein bestimmtes Formular oder eine doppelte Erklärung an beide Unternehmen wird durch diese Bedingungen nicht verlangt.
Eine automatisierte Eingangsbestätigung dokumentiert den Eingang. Sie ist weder Voraussetzung für eine rechtlich wirksame Erklärung noch Nachweis einer bereits ausgeführten Erstattung.
Vom Flugvertragspartner geltend gemachte Kosten werden nur auf einer wirksamen vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage und nachvollziehbar abgerechnet. Bei einer Schadenspauschale kann der Kunde nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Anzurechnende Ersparnisse, anderweitige Verwendung und gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben berücksichtigt. Eigene zusätzliche Bearbeitungsentgelte von Rentaplane entstehen nur durch eine ausdrückliche vorherige Vereinbarung über eine gesonderte Leistung. Die Bearbeitung gesetzlicher Rechte wird nicht allein wegen deren Ausübung kostenpflichtig.
Eine bereits entstandene Vermittlungsvergütung und Flugstornokosten werden getrennt geprüft. Insbesondere Widerruf, eigene Pflichtverletzungen, gesetzliche Rückabwicklungsansprüche und die konkrete Vergütungsvereinbarung bleiben maßgeblich.
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8. Ausfall, Ersatz und Erstattungen
Eine Absage oder Leistungsstörung des Anbieters wird nicht als freiwilliges Kundenstorno behandelt. Rentaplane unterstützt die Kommunikation über Alternativen und Ansprüche. Ein wesentlich abweichender Ersatzflug oder ein Mehrpreis erfordert die Zustimmung des Kunden, soweit nicht eine wirksame Vereinbarung oder zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
Erstattungen werden nach Anspruchsgrund, Zahlungsempfänger und Betrag nachvollziehbar zugeordnet. Eine eigene Rückzahlungspflicht von Rentaplane wird nicht davon abhängig gemacht, dass ein Dritter vorher zahlt. Besteht der Anspruch gegen den Flugvertragspartner, unterstützt Rentaplane die Weiterleitung und Abwicklung im vereinbarten Umfang, ohne allein dadurch dessen Insolvenz- oder Zahlungsgarantie zu übernehmen. Gesetzliche Zahlungs- und Erstattungsfristen bleiben unberührt.
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9. Widerruf des Vermittlungsvertrags
Die Vermittlungsleistung ist von der Personenbeförderung zu unterscheiden. Für den entgeltlichen, im Fernabsatz geschlossenen Vermittlungsvertrag eines Verbrauchers wird vor dessen verbindlichem Auftrag eine gesonderte Widerrufsbelehrung samt Musterformular bereitgestellt. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Eine AGB-Zustimmung oder ein Buchungsklick gilt nicht automatisch als Verzicht auf dieses Recht.
Soll die Vermittlung vor Fristablauf beginnen, wird dies gesondert und ausdrücklich vereinbart. Ein vorzeitiges Erlöschen setzt die gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich vollständiger Leistung und der erforderlichen gesonderten Erklärungen voraus; es wird nicht allein durch Erhalt eines Codes oder Unterzeichnung eines Dokuments ausgelöst. Ein gesetzlich zulässiger Wertersatz wird gesondert geprüft.
Welche Folgen ein Widerruf für einen bereits geschlossenen Flugvertrag hat, richtet sich nach dessen Verhältnis zum Vermittlungsvertrag und den anwendbaren gesetzlichen Regeln. Gesetzliche Rechte werden durch eine Bezeichnung als „Storno“ nicht eingeschränkt. Eine eindeutige Widerrufserklärung kann insbesondere per E-Mail oder Brief übermittelt werden. Einzelheiten enthält die gesonderte Widerrufsbelehrung.
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10. Mitwirkung und Durchführung
Der Kunde stellt erforderliche Personen-, Reise- und Gepäckangaben richtig und rechtzeitig bereit. Bei Fracht gehören dazu Art, Gewicht, Maße, Packstücke und erforderliche Begleitdokumente. Erkennbare Fehler im Angebot sollen unverzüglich gemeldet werden. Dies verschiebt weder die Beweislast noch die Verantwortung für von Rentaplane verursachte Fehler auf den Kunden.
Über betriebliche Durchführung, Beladung, Besatzung, Flugplanung, Sicherheit und notwendige Genehmigungen entscheidet der zuständige Flugbetreiber in seinem Verantwortungsbereich. Rentaplane bleibt für die sorgfältige Erfüllung eigener Auswahl-, Informations-, Weiterleitungs- und sonstiger Vermittlungspflichten verantwortlich.
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11. Haftung von Rentaplane
Rentaplane haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für schuldhaft verursachte Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung und einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Ausnahmen des vorstehenden Absatzes bleiben unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Ansprüche gegen den vertraglichen oder ausführenden Luftfrachtführer und sonstige zwingende Fluggast- oder Frachtrechte bleiben unberührt.
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12. Unterlagen, Sprache und Kommunikation
Die vor dem Auftrag gewählte Vertragssprache wird im Angebot bezeichnet. Der Kunde erhält seine Erklärung, die zugehörige Angebotsfassung und die einbezogenen Bedingungen in speicherbarer Form. Spätere Fassungen ersetzen diese Unterlagen nicht rückwirkend. Eine Übersetzung darf bestätigte Rechte oder Preise nicht stillschweigend ändern.
Für Anfragen und Mitteilungen steht [email protected] zur Verfügung. Gesetzlich zulässige Erklärungsformen und Zugangsregeln werden dadurch nicht beschränkt. Personenbezogene Daten werden nach den gesonderten Datenschutzhinweisen verarbeitet, insbesondere nur im erforderlichen Umfang zur Durchführung eines erteilten Auftrags weitergegeben.
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13. Schlussregelung
Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Rechte gehen entgegenstehenden Klauseln vor. Bei Unwirksamkeit einer Klausel gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen. Diese Bedingungen enthalten keinen ausschließlichen Gerichtsstand für Verbraucher und keinen Ausschluss zwingender ausländischer Verbraucherschutzrechte.
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14. Widerrufsbelehrung für den entgeltlichen Vermittlungsvertrag
Widerrufsrecht
Sie können Ihren entgeltlichen Vermittlungsvertrag mit der Rentaplane GmbH innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt am Tag des Abschlusses dieses Vermittlungsvertrags, jedoch nicht bevor Ihnen die gesetzlich erforderliche Widerrufsinformation erteilt wurde. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Um zu widerrufen, teilen Sie der Rentaplane GmbH, Paulsbornerstraße 21, 10709 Berlin, Deutschland, E-Mail [email protected], eindeutig mit, dass Sie den Vermittlungsvertrag widerrufen möchten, beispielsweise per E-Mail oder Brief. Sie können das nachstehende Musterformular verwenden; dies ist nicht vorgeschrieben. Es genügt, Ihre Erklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.
Für den elektronischen Widerruf öffnen Sie Ihren persönlichen Buchungslink aus unserer E-Mail. Wählen Sie „Vertrag widerrufen“, prüfen Sie die angezeigte Zuordnung zum Vermittlungsauftrag und wählen Sie anschließend „Widerruf bestätigen“. Dafür sind weder ein Kundenkonto noch ein neuer Bestätigungscode oder eine Begründung erforderlich. Wir bestätigen den Inhalt sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs unverzüglich per E-Mail. Sie können weiterhin auch per E-Mail oder Brief widerrufen.
Folgen des Widerrufs
Im Fall eines wirksamen Widerrufs erstatten wir alle Zahlungen, die wir für diesen Vermittlungsvertrag von Ihnen erhalten haben, unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang Ihrer Widerrufserklärung. Wir verwenden grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel wie bei Ihrer ursprünglichen Zahlung. Eine andere Rückzahlungsmethode bedarf Ihrer ausdrücklichen Zustimmung und darf für Sie keine Kosten verursachen.
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Vermittlung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, kann für die bis zu Ihrem Widerruf bereits erbrachte Leistung ein angemessener anteiliger Betrag anfallen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich ordnungsgemäßer Information erfüllt sind. Maßgeblich sind die bereits erbrachte Leistung und die vereinbarte gesamte Vermittlungsleistung. Der Preis einer vom Anbieter geschuldeten Flugleistung ist nicht automatisch der Wert unserer Vermittlung.
Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der entgeltlichen Vermittlungsleistung vor Fristablauf nur, wenn Sie vor Beginn ausdrücklich dem vorzeitigen Leistungsbeginn zugestimmt und bestätigt haben, dass Sie bei vollständiger Leistung Ihr Widerrufsrecht verlieren. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss die erforderliche Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen. Eine allgemeine Zustimmung zu AGB ersetzt diese gesonderten Erklärungen nicht.
Abgrenzung zum Flugvertrag
Diese Belehrung betrifft die Vermittlungsleistung von Rentaplane. Ob und wie ein daneben geschlossener Flugvertrag beendet wird und welche Zahlungen für diesen zurückzuzahlen sind, richtet sich gesondert nach dem Gesetz und den wirksam vereinbarten Flugbedingungen. Gesetzliche Folgen für zusammenhängende Verträge bleiben unberührt. Erklären Sie zugleich, dass Sie den Flug nicht mehr antreten möchten, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls mit; dies ist keine Voraussetzung für den Widerruf des Vermittlungsvertrags.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vermittlungsvertrag widerrufen möchten, können Sie folgende Angaben an uns senden:
An: Rentaplane GmbH, Paulsbornerstraße 21, 10709 Berlin, Deutschland, [email protected]
Hiermit widerrufe ich/widerrufen wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Vermittlung folgender Flugleistung:
- Buchungs-/Angebotsreferenz:
- Vermittlungsvertrag abgeschlossen am:
- Name des/der Verbraucher(s):
- Anschrift des/der Verbraucher(s):
- Datum:
- Unterschrift nur bei einer Erklärung auf Papier:
Nichtzutreffendes kann gestrichen werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich.